Im Zuge der Projektentwicklung und des Baus einer Geothermieanlage sind verschiedene Genehmigungen bei den jeweils zuständigen Behörden einzuholen. Die Abbildung zeigt schematisch den Ablauf des Genehmigungsverfahrens.
Der Handlungsleitfaden Tiefe Geothermie von Baden-Württemberg gibt das Vorgehen und die einzelnen Handlungsabläufe in ihrer zeitlichen Reihenfolge wieder (LFZG, 2017). Zentraler behördlicher Ansprechpartner ist die Landesbergdirektion (Ref. 97 im Regierungspräsidium Freiburg).
Literatur
- (2017). Tiefe Geothermie – ein Handlungsleitfaden. – Landesforschungszentrum Geothermie, AK Handlungsleitfaden Tiefe Geothermie, 88 S., Stuttgart, verfügbar unter www.lfzg.de.
Geothermie