Die Bodengroßlandschaft Obere Gäue umfasst eine Fläche von rund 1632 km2. Davon werden etwa 10,5 % von Siedlungen und Flächen der technischen und sozialen Infrastruktur (Verkehrswege, Sportgelände usw.) eingenommen. Diese in Kartiereinheit 3 zusammengefassten Bereiche werden in der Bodenkarte nicht näher beschrieben. Die Böden sind dort überwiegend entfernt, versiegelt, mit Fremdmaterial überdeckt oder stark verändert. Weitere 1,1 % der Oberen Gäue werden von Aufschüttungen (Deponien, Dämme usw.) sowie Steinbrüchen, Gruben und sonstigen Abgrabungen eingenommen (Kartiereinheiten 1, 2).
Mit den Kartiereinheiten g94 und g95 wurden wenige kleinflächige Vorkommen von Auftragsböden abgegrenzt. Es handelt sich um meist land‑ oder forstwirtschaftlich genutzte Auffüllungsflächen. Teilweise wurde Boden‑ und Gesteinsmaterial aus der Muschelkalk‑ und Lettenkeuperlandschaft oder aus benachbarten Bodengroßlandschaften aufgetragen (g95). An anderen Stellen handelt es sich eher um aufgebrachtes Löss‑ und Lösslehmmaterial (g94).
In Bereichen, in denen nur ein Teil der ursprünglichen Böden entfernt, überdeckt oder verändert wurde, ist in der Bodenkarte dem Kurzzeichen der dort normalerweise vorkommenden Kartiereinheit der Kleinbuchstabe „a“ nachgestellt (z. B. g3a). Oft wurde im Falle von Golfplätzen so verfahren. Es handelt sich aber auch um nicht exakt abgrenzbare Bereiche mit Auffüllungen, Auftragsböden, kleinflächigen Abgrabungen oder um anderweitig gestörtes Gelände.