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Bodenbewertung

Bei der Bewertung der Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit (LUBW, 2010) werden für jede Kartiereinheit der GeoLa-Fachdaten Boden die Bodenfunktionen

  • Sonderstandort für naturnahe Vegetation
  • Natürliche Bodenfruchtbarkeit
  • Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
  • Filter und Puffer für Schadstoffe

in Bewertungsklassen (0–4) eingestuft und eine Gesamtbewertung durchgeführt.

Filter und Puffer für Schadstoffe

Farbiges Kreisdiagramm mit unterschiedlich großen Flächenanteilen, dargestellt als Prozentwerte, für Schadstofffilter und -puffer bei landwirtschaftlich genutzten Böden.
Bodenfunktion „Filter und Puffer“ (unter landwirtschaftlicher Nutzung); Flächenanteile der Bewertungsstufen in der BGL Neckarbecken

Das Filter- und Puffervermögen für Schadstoffe wird anhand der Humus- und Tonmenge (kg/m2) in Abhängigkeit des pH-Werts ermittelt. Deshalb erfolgt die Bewertung der Waldböden und landwirtschaftlich genutzter Böden voneinander getrennt. Im Neckarbecken ergibt sich daraus jedoch nur bei den Bodeneinheiten f2, f29 und f33 eine unterschiedliche Einstufung. Die Moore werden einheitlich als mittel (2.0) klassifiziert (f68). Eine Verbindung von hohen Humus- und Tonmengen sowie pH-Werten, und damit die Bewertungsklasse sehr hoch (4.0), weisen nur wenige tiefgründige Auenböden (f56, f59), die Tschernosem-Parabraunerden des Schmidener Felds (f22), Kolluvien (f45) und die Pelosol-Rigosole aus tonreichen Lettenkeuper-Fließerden (f73) auf..

In der Kategorie hoch bis sehr hoch (3.5) findet man ein weites Spektrum von Pararendzinen, Pelosolen und Terrae fuscae aus Fließerden über mittel und mäßig tief entkalkten Parabraunerden aus Löss (f23, f24, f25) und Fließerden bis hin zu Kolluvien und Rigosolen. Weniger tiefgründige und bindige oder aber tief entkalkte Böden sind als hoch (3.0) eingestuft. Hierbei handelt es sich um verschiedene Bodenformen wie z. B. Rendzinen bzw. Rendzina-Braunerden aus Muschelkalk-Hangschutt (f6, f20), Pseudogley-Parabraunerden und Pseudogley-Kolluvien (f33, f50) aus Lösslehm bzw. Abschwemmmassen sowie um Braune Auenböden (f53, f54, f57). Diese Böden nehmen zusammen 47 % der Bodenfläche des Neckarbeckens ein.

Das Bild zeigt einen nachgebildeten runden Grabhügel mit etwas Baumbestand auf der linken Seite. Unterhalb des sonst kahlen Hügels verläuft ein Zaun sowie ein schmaler Fußweg.

Der rekonstruierte Grabhügel des Fürstengrabes von Hochdorf

Literatur

  • Bibus, E. (2002). Zum Quartär im mittleren Neckarraum. – Tübinger Geowissenschaftliche Arbeiten, Reihe D, 8, S. 1–236.
  • Biel, J. (1985). Der Keltenfürst von Hochdorf. 172 S., Stuttgart (Theiss).
  • LUBW (2010). Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. – Bodenschutz, 23, 32 S. (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg).
  • LUBW/LGRB (2008). Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte – Grundlagen und beispielhafte Auswertung. – Bodenschutz, 20, 19 S. (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau).
  • Planck, D., Braasch, O., Oexle, J. & Schlichtherle, H. (1994). Unterirdisches Baden-Württemberg. – 250 000 Jahre Geschichte und Archäologie im Luftbild. 256 S., Stuttgart (Theiss).
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