Für den Bau einer Geothermieanlage (Erdwärme) sind Genehmigungen bei den zuständigen Behörden (Landesbergdirektion) einzuholen. Der Handlungsleitfaden Tiefe Geothermie von Baden-Württemberg gibt das Vorgehen und die einzelnen Handlungsabläufe in ihrer zeitlichen Reihenfolge wieder.
Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmesondenanlagen (Geothermie) bilden Wasserrecht und Bergrecht (externe Bauüberwachung). Die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg (LQS EWS) dienen dem Schutz des Grundwassers, des Bauherrn und Dritter.
Im Lagerstättengesetz finden sich rechtliche Grundlagen und Auflagen, nach denen in Baden-Württemberg Bohrungen für Brunnensysteme gemeldet werden müssen. Hierfür bietet das RPF/LGRB die Internetanwendung Bohranzeigensystem (BANZ) an.
Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmekollektoren in Baden-Württemberg bilden insbesondere das Wasserrecht und das Bergrecht. Ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können sie anzeigefrei gebaut werden.