Im Zuge der Projektentwicklung und des Baus einer Geothermieanlage sind verschiedene Genehmigungen bei den jeweils zuständigen Behörden einzuholen. Die Abbildung zeigt schematisch den Ablauf des Genehmigungsverfahrens.
![Typischer Ablauf der Planung und Genehmigung tiefer Geothermievorhaben in Baden-Württemberg](https://lgrbwissen.lgrb-bw.de/sites/default/files/public/styles/bild_mit_beschreibung/public/lgrbwissen/grafiken/lgrb-grafik-geothermie-schema-genehmigung-tiefe-geothermie-bw_0.jpg?itok=WFalVHHh)
Der Handlungsleitfaden Tiefe Geothermie von Baden-Württemberg gibt das Vorgehen und die einzelnen Handlungsabläufe in ihrer zeitlichen Reihenfolge wieder (LFZG, 2017). Zentraler behördlicher Ansprechpartner ist die Landesbergdirektion (Ref. 97 im Regierungspräsidium Freiburg).
Literatur
- (2017). Tiefe Geothermie – ein Handlungsleitfaden. – Landesforschungszentrum Geothermie, AK Handlungsleitfaden Tiefe Geothermie, 88 S., Stuttgart, verfügbar unter www.lfzg.de.
Geothermie