(Stand: Rohstoffbericht 2019)
Die planerische Sicherung der oberflächennahen Rohstoffgewinnung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der zwölf Regionalverbände (siehe Karte zum Stand der Regionalplanung). Erst nach eingehender Prüfung der unüberwindbaren Restriktionen (Tabubereiche wie NSG, WSG Zonen I und II etc.) und der Ermittlung, Bewertung und Gewichtung aller abzuwägenden Belange können – bei erkennbarem Rohstoffbedarf – Vorranggebiete für den Abbau und Vorranggebiete zur Sicherung von Rohstoffen ausgewiesen werden. Die Gemeinden sind bei der Planung oft schon in einem frühen Stadium eingebunden.
Die in den Regionalplänen ausgewiesenen Vorranggebiete für den Rohstoffabbau sind als zu beachtende Ziele der Raumordnung in der Regel Vorbedingung für erfolgreiche Antragsverfahren. Zum Prüfverfahren, ob ein Vorranggebiet für den Rohstoffabbau festgelegt werden kann, gehört neben der Prüfung auf unüberwindbare Restriktionen und der Ermittlung, Bewertung und Gewichtung aller abzuwägenden Belange auch der Nachweis, dass im Plangebiet ein wirtschaftlich gewinnbares, langfristig nutzbares Vorkommen mineralischer Rohstoffe existiert. Dafür stimmen die meisten rohstoffgewinnenden Firmen und ihre beratenden Büros ihre Maßnahmen hinsichtlich der qualitativen Anforderungen zur rohstoffgeologischen und hydrogeologischen Erkundung mit dem LGRB ab. Dadurch wurden die regionalen und betrieblichen Planungen schrittweise besser und zeitaufwändige Umplanungen seltener. Dies trägt erheblich dazu bei, das allen Akteuren gemeinsame Ziel der Planungssicherheit zu erhöhen.
Bedarfsprognose
Das LGRB ermittelt über Betriebserhebungen bei der rohstoffgewinnenden Industrie möglichst lückenlos die durchschnittlichen Rohförder- bzw. Produktionsmengen, also die aufbereitungsfähigen bzw. die verkauften Mengen an unterschiedlichen Produkten. Die auf diese Weise landesweit einheitlich und unabhängig von den Genehmigungszuständigkeiten flächendeckend ermittelte Statistik enthält belastbare Daten zurück bis zum Jahr 1992.
Aufgrund folgender Überlegungen bilden in Baden-Württemberg die bei der Industrie erhobenen Rohfördermengen eine belastbare Basis für den Ansatz zur Bedarfsprognose:
- Massenrohstoffe werden in der Regel im näheren Umfeld des Gewinnungsorts veredelt.
- Die Produkte aus Massenrohstoffen werden in der Regel nicht über weite Strecken transportiert.
- Die rohstoffgewinnende Industrie ist eine reine Bedarfsdeckungsindustrie: Mineralische Rohstoffe in Baden-Württemberg werden in der Regel nur dann aus den Lagerstätten gelöst und anschließend zu Produkten veredelt, wenn eine entsprechende Nachfrage existiert. Die in den Aufbereitungswerken anzutreffenden Halden haben die Funktion von Produktionspuffern, um den Verladeprozess reibungslos zu gestalten.
Eine Absatzsteuerung würde der marktwirtschaftlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Nach den Bestimmungen des § 1 Absatz 1 Außenwirtschaftsgesetz ist der Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland sowie den EU-Binnenländern grundsätzlich frei.
Die Methode der Abschätzung des Rohstoffbedarfs über die abgebauten Rohfördermengen erfährt eine hohe Akzeptanz bei Regionalverbänden und Unternehmen. Die Bedarfsprognosen der Regionalverbände basieren dabei auf unterschiedlichen Grundlagen: Teilweise basieren sie auf den Fördermengenangaben eines einzigen Jahres, bei der Verwendung von Durchschnittswerten schwanken die veranschlagten Zeiträume zwischen fünf und 19 Jahren, über die gemittelt wird. Zur Unterdrückung von konjunkturellen Schwankungen sollte für die Bedarfsprognose eines Regionalverbands ein Durchschnittswert z. B. über die letzten 10 (vgl. Rohstoffsicherungskonzept Stufe 2 (RSK 2); WM, 2004) oder 15 Jahre herangezogen werden (vgl. Rohförderung und Produktion in den Regionen).
Literatur
- (2004). Rohstoffsicherungskonzept des Landes Baden-Württemberg – Stufe 2. „Nachhaltige Rohstoffsicherung“. 24 S., 1 Anh., Stuttgart.