Im GeoMol-Projekt wurde das geothermische Potenzial der mitteltiefen bis tiefen Erdwärmesonden für ein Teilgebiet des baden-württembergischen Molassebeckens abgeschätzt (hohe Untergrundtemperatur, Temperaturgradient). Theoretisch könnten demnach nahezu überall Erdwärmesondenanlagen erstellt werden.
Das Grundwasserdargebot in der Region Westalb, Hegaualb und Klettgaualb (Schwäbische Alb, Baden-Württemberg) ist groß bis sehr groß. Die Grundwassergewinnung (Grundwasserentnahme) für Trinkwasser erfolgt im Oberjura häufig aus Quellen, daneben werden auch Brunnen genutzt. Zum Schutz von...
Erdwärmesonden gehören in Baden-Württemberg zu den am häufigsten genutzten Systemen der oberflächennahen Geothermie (Erdwärme). Entscheidend für die Nutzung (Bohrungen) sind lokale geologische und hydrologische Verhältnisse sowie die Genehmigungsfähigkeit und Besiedlungsdichte.
In Baden-Württemberg wird tiefe Geothermie (Erdwärme) aufgrund der hohen Untergrundtemperaturen (positive Temperaturanomalien) im Oberrheingraben und im Molassebecken genutzt. Die geothermische Nutzung der Thermalwässer hat eine lange Tradition (Baden-Baden, Badenweiler).
Das Grundwasserdargebot auf der Mittleren Alb (Schwäbische Alb, Baden-Württemberg) ist groß. Die Grundwassergewinnung (Grundwasserentnahme) für Trinkwasser und Brauchwasser erfolgt z. B. über (Tief-)Brunnen und die Fassung von Karstquellen. Zum Schutz von Wasservorkommen werden Wasserschutzgebiete...
ISONG (Informationssystem Oberflächennahe Geothermie) weist auf geotechnische und bodenkundliche Risiken und Einschränkungen beim Bau von Erdwärmekollektoren hin. Kartenthemen sind Wärmeleitfähigkeit (Boden), Grundwasserstand, Grabbarkeit, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete,...
Im Lagerstättengesetz finden sich rechtliche Grundlagen und Auflagen, nach denen in Baden-Württemberg Bohrungen für Brunnensysteme gemeldet werden müssen. Hierfür bietet das RPF/LGRB die Internetanwendung Bohranzeigensystem (BANZ) an.
Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmekollektoren in Baden-Württemberg bilden insbesondere das Wasserrecht und das Bergrecht. Ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können sie anzeigefrei gebaut werden.
Für den Bau einer Geothermieanlage (Erdwärme) sind Genehmigungen bei den zuständigen Behörden (Landesbergdirektion) einzuholen. Der Handlungsleitfaden Tiefe Geothermie von Baden-Württemberg gibt das Vorgehen und die einzelnen Handlungsabläufe in ihrer zeitlichen Reihenfolge wieder.
Die EWS-Schadensfälle (Erdwärmesonde) führten zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle in der Bauphase und nach der Installation (Hinterfüllung/Ringraumabdichtung) (Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg (LQS EWS)).