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Betriebsplan
Begriff aus dem Bergrecht. Ein Betriebsplan ist ein Verfahren zur Betriebsüberwachung und bedeutet, dass das Vorhaben durch die Landesbergdirektion zulassungspflichtig ist und überwacht wird
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Begriff aus dem Bergrecht. Ein Betriebsplan ist ein Verfahren zur Betriebsüberwachung und bedeutet, dass das Vorhaben durch die Landesbergdirektion zulassungspflichtig ist und überwacht wird