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Boden
obere Schicht der Erdrinde, die aus mineralischen Teilen, organischer Substanz, Wasser, Luft und lebendigen Organismen besteht nach BBodSchG § 2 (1): obere Schicht der Erdkruste einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten