Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmesondenanlagen (Geothermie) bilden Wasserrecht und Bergrecht (externe Bauüberwachung). Die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg (LQS EWS) dienen dem Schutz des Grundwassers, des Bauherrn und Dritter.
Im Lagerstättengesetz finden sich rechtliche Grundlagen und Auflagen, nach denen in Baden-Württemberg Bohrungen für Brunnensysteme gemeldet werden müssen. Hierfür bietet das RPF/LGRB die Internetanwendung Bohranzeigensystem (BANZ) an.
Das Grundwasserdargebot auf der Mittleren Alb (Schwäbische Alb, Baden-Württemberg) ist groß. Die Grundwassergewinnung (Grundwasserentnahme) für Trinkwasser und Brauchwasser erfolgt z. B. über (Tief-)Brunnen und die Fassung von Karstquellen. Zum Schutz von Wasservorkommen werden Wasserschutzgebiete...
Kenntnisse über Boden und Grundwasserüberdeckung sind wichtig, um die Gefährdung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge (Altlasten, Havarien, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel) zu beurteilen. Die Schutzfunktion auf der Westalb, Hegaualb und Klettgaualb (Schwäbische Alb) ist durch Klüftungen und...
Das Grundwasserdargebot in der Region Westalb, Hegaualb und Klettgaualb (Schwäbische Alb, Baden-Württemberg) ist groß bis sehr groß. Die Grundwassergewinnung (Grundwasserentnahme) für Trinkwasser erfolgt im Oberjura häufig aus Quellen, daneben werden auch Brunnen genutzt. Zum Schutz von...
Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmekollektoren in Baden-Württemberg bilden insbesondere das Wasserrecht und das Bergrecht. Ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können sie anzeigefrei gebaut werden.
ISONG (Informationssystem Oberflächennahe Geothermie) weist auf geotechnische und bodenkundliche Risiken und Einschränkungen beim Bau von Erdwärmekollektoren hin. Kartenthemen sind Wärmeleitfähigkeit (Boden), Grundwasserstand, Grabbarkeit, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete,...