Die Bodengroßlandschaft Kocher-Jagst- und Hohenloher-Haller-Ebene umfasst eine Fläche von rund 1627 km2. Davon werden nur etwa 6,6 % von Siedlungen und Flächen der technischen und sozialen Infrastruktur (Verkehrswege, Sportgelände usw.) eingenommen, was den eher ländlichen Charakter der Region unterstreicht. Diese in Kartiereinheit (KE) 3 zusammengefassten Bereiche werden in der Bodenkarte nicht näher beschrieben. Die Böden sind dort überwiegend entfernt, versiegelt, mit Fremdmaterial überdeckt oder stark verändert. Weitere 0,6 % der Kocher-Jagst- und Hohenloher-Haller-Ebene werden von Aufschüttungen (Deponien, Dämme usw.) sowie Steinbrüchen, Gruben und sonstigen Abgrabungen eingenommen (Kartiereinheiten 1, 2).
Wenige kleinflächige Vorkommen von Auftragsböden wurden in der Bodenkarte abgegrenzt. Die ursprünglichen Böden wurden völlig entfernt oder mit unterschiedlich mächtigem Auftragsmaterial überdeckt. Fast alle diese Flächen werden durch KE J70 beschrieben. Das anthropogene Auftragsmaterial besteht dabei überwiegend aus Muschelkalk-, Lettenkeuper- und Lösslehmmaterial und ist meist ab der Bodenoberfläche karbonathaltig. Entsprechend der unterschiedlichen Ausgangsmaterialien liegt ein breites Bodenartenspektrum vor. Lokal treten Staunässemerkmale durch Verdichtung auf. Es handelt sich meist um landwirtschaftlich genutzte Auffüllungsflächen.
Ein Vorkommen eines karbonathaltigen Auftragsbodens aus Lössboden-Material über lösslehmreicher Fließerde (Decklage), unterlagert von toniger Fließerde (Basislage) aus Lettenkeupermaterial, ist in KE J321 beschrieben. Ist der Auftragsboden mächtiger als 10 dm sind die Böden durch KE J358 abgegrenzt. Karbonathaltige Auftragsböden aus sandig-lehmigen Auensedimenten und sandig-kiesigem Flussbettmaterial sind als Einzelflächen getrennt ausgewiesen (J368).
In Bereichen, in denen nur ein Teil der ursprünglichen Böden entfernt, überdeckt oder verändert wurde, ist in der Bodenkarte dem Kurzzeichen der dort normalerweise vorkommenden Kartiereinheit der Kleinbuchstabe „a“ nachgestellt (z. B. J47a). Oft wurde im Falle von Golfplätzen, Militär- und Testanlagen oder (prä-) historischen Siedlungsflächen so verfahren. Es handelt sich aber auch um nicht exakt abgrenzbare Bereiche mit Auffüllungen, Auftragsböden, kleinflächigen Abgrabungen oder um anderweitig gestörtes Gelände.