Die Bodengroßlandschaft des Altmoränen-Hügellands umfasst ein Gebiet von rund 1590 km2. Davon werden etwa 5,5 % durch Siedlungen und Flächen der technischen und sozialen Infrastruktur (Verkehrswege, Sportgelände etc.) in Anspruch genommen. Die Böden sind hier überwiegend stark verändert, teilweise sogar entfernt und mit Fremdmaterial überdeckt sowie mehr oder weniger stark versiegelt. Die Erfassung der Böden und des oberflächennahen Untergrunds in diesen Bereichen erfordert eine aufwändige stadtbodenkundliche Spezialkartierung, die sich methodisch stark von der bodenkundlichen Kartierung in Freiflächen unterscheidet. Die in Kartiereinheit (KE) 3 zusammengefassten Bereiche der Siedlungs- und Infrastrukturflächen werden deshalb in der vorliegenden digitalen Bodenkarte nicht erfasst und beschrieben.
Weitere 1,2 % der Bodengroßlandschaft werden von Aufschüttungen (Deponien, Dämme usw.) sowie von Steinbrüchen, Gruben und sonstigen Abgrabungen eingenommen (KE 1 und 2). Mit der KE t120 wurden einzelne kleinflächige Auffüllungsflächen abgegrenzt und die zugehörigen Auftragsböden beschrieben, die hauptsächlich aus Auftragsmaterial aus natürlichen Substraten bestehen.
Nicht zu den klassischen Kolluvien, die durch abgeschwemmtes Bodenmaterial angehäuft wurden, zählen die Akkumulationen von Bodenmaterial, die im Bereich von Kleinterrassen an Hängen angetroffen werden. Neben einer stellenweise vielleicht gezielten, initialen Anlage der Ackerterrassen hat für ihre Weiterentwicklung die „normale“ Pflugarbeit und der dadurch bedingte tendenzielle Bodenabtrag auf der hangwärtigen Seite sowie die fortschreitende Akkumulation am Außenrand der Terrassen eine Rolle gespielt. Das Bodenmuster wird in den terrassierten Hangbereichen verbreitet durch Ah/C-Böden, zumeist Pararendzinen, ergänzt. Im Rahmen der Bodenkartierung wurde je nach geologischem Liegendgestein zwischen Kolluvien im Bereich von terrassierten Hängen auf Molassematerial (t133), auf tief verwitterten älteren Kiesen im Donautal (t315) sowie auf rißzeitlichen Moränensedimenten (t316), unterschieden.
Wo die ursprünglichen Bodenverhältnisse nur teilweise durch verschiedene infrastrukturelle Nutzungen verändert wurden, wie z. B. im Bereich von Golfplätzen oder militärischem Gelände, werden die sonst unter ungestörten Verhältnissen auftretenden Kartiereinheiten durch den nachgestellten Kleinbuchstaben „a“ ergänzt.