Den rechtlichen Rahmen für den Bau von Erdwärmesondenanlagen (Geothermie) bilden Wasserrecht und Bergrecht (externe Bauüberwachung). Die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg (LQS EWS) dienen dem Schutz des Grundwassers, des Bauherrn und Dritter.
Im Lagerstättengesetz finden sich rechtliche Grundlagen und Auflagen, nach denen in Baden-Württemberg Bohrungen für Brunnensysteme gemeldet werden müssen. Hierfür bietet das RPF/LGRB die Internetanwendung Bohranzeigensystem (BANZ) an.
Erdwärmesonden gehören in Baden-Württemberg zu den am häufigsten genutzten Systemen der oberflächennahen Geothermie (Erdwärme). Entscheidend für die Nutzung (Bohrungen) sind lokale geologische und hydrologische Verhältnisse sowie die Genehmigungsfähigkeit und Besiedlungsdichte.