Die Ingenieurgeologie in Baden-Württemberg befasst sich im Rahmen von geogenen Naturgefahren in erster Linie mit Massenbewegungen, dem Phänomen Verkarstung sowie setzungs- und hebungsgefährdetem Baugrund. Der Themenbereich setzungs- und hebungsgefährdeter Baugrund umfasst die Komplexe Ölschieferhebung, Setzung aufgrund organisch kompressibler bzw. bindig kompressibler Lockergesteine oder Auffüllungen sowie jahreszeitliche Volumenänderung infolge von Schrumpfen und Quellen bindiger Lockergesteine. Im Rahmen von LGRBwissen werden die typischen geogenen Naturgefahren in Baden-Württemberg beschrieben und deren Brisanz an ausgewählten Ereignissen veranschaulicht.
Zur Erfassung, Bewertung und räumlichen Darstellung von geogenen Naturgefahren in Gefahrenhinweiskarten nach einem einheitlichen Mindeststandard wurde ein Leitfaden durch den Personenkreis „Geogefahren“ der Staatlichen Geologischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland (SGD) erarbeitet (AD-HOC-Arbeitsgruppe Geologie, 2016).
Die ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte für Baden-Württemberg (IGHK50) wird seit 2014 herausgegeben (LGRB-Nachricht 06/2014), wurde parallel zum Leitfaden für Gefahrenhinweiskarten geogener Naturgefahren in Deutschland erstellt und wird kontinuierlich an neue Erkenntnisse angepasst. Die IGHK50 kann, nach vorheriger – für Kommunen und alle übrigen Träger Öffentlicher Belange gebührenfreier – Registrierung, im Kartenviewer des LGRB unter http://geogefahren.lgrb-bw.de/ abgerufen werden. In der ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte werden im Maßstab 1 : 50 000 die geogenen Naturgefahren Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz), Verkarstung (Dolinen, Erdfälle), veränderlich feste Gesteine sowie setzungs- und hebungsgefährdeter Baugrund als Flächen- und Punktdaten dargestellt. Die ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte ist auf die Belange der Raumplanung ausgelegt. Sie stellt eine erste Grundlage zur Gefahreneinschätzung dar, mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus der Karte nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z. B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind nicht in jedem Fall berücksichtigt. Die IGHK50 ist nicht parzellenscharf und kann keine objektbezogene geotechnische Untersuchung ersetzen.