Die Bodengroßlandschaft Grundgebirgs-Schwarzwald umfasst eine Fläche von 3531 km2. Davon entfallen etwa 4,2 % auf Siedlungen und Flächen der technischen und sozialen Infrastruktur (Verkehrsflächen, Sportgelände usw.). Diese in Kartiereinheit 3 zusammengefassten Bereiche werden in der Bodenkarte nicht näher beschrieben. Die Böden sind dort überwiegend entfernt, versiegelt, mit Fremdmaterial überdeckt oder stark verändert. Bei 0,3 % der Fläche handelt es sich um Aufschüttungen (Deponien, Dämme usw.) sowie Steinbrüche, Gruben und sonstige Abgrabungen (Kartiereinheiten 1, 2 und 4).
Mit den Kartiereinheiten a59 und a219 wurden wenige kleinflächige Vorkommen von Auftragsböden abgegrenzt. Es handelt sich um meist land‑ oder forstwirtschaftlich genutzte, örtlich auch brachliegende Flächen, in denen überwiegend Boden‑ und Gesteinsmaterial aus dem Schwarzwald aufgetragen wurde. Die meisten Auftragsflächen sind an den dichter besiedelten Rändern der Bodengroßlandschaft verbreitet. Dort wurde oft auch Material aus den angrenzenden Landschaften im Schwarzwald abgelagert, so dass auch karbonathaltige Auftragsböden und solche mit hohem Anteil an Löss- und Lösslehmmaterial auftreten (a219).
In Bereichen, in denen nur ein Teil der ursprünglichen Böden entfernt, überdeckt oder verändert wurde, ist in der Bodenkarte dem Kurzzeichen der dort normalerweise vorkommenden Kartiereinheit der Kleinbuchstabe „a“ nachgestellt (z. B. a3a). Es wurde beispielsweise im Falle von Golfplätzen und historischen Bergbaustandorten oder in der Umgebung alter Befestigungsanlagen so verfahren. Es kann sich aber auch um nicht exakt abgrenzbare Bereiche mit Auffüllungen, Auftragsböden, kleinflächigen Abgrabungen oder um anderweitig gestörtes Gelände handeln.