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Wiedernutzbarmachung

die ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau zuvor in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses. Sie hat mit dem Ziel zu erfolgen, alle nicht mehr für bergbauliche Zwecke benötigten Gewinnungsstellen über Tage unverzüglich für eine Folgenutzung herzurichten und damit die Voraussetzung für eine naturnahe und landschaftstypische, vielfach nutzbare Folgelandschaft zu schaffen. Die dabei erforderlichen Maßnahmen sind unter der Prämisse der Nachhaltigkeit durchzuführen (nach: Richtlinie des Landesbergamtes Brandenburg für die Wiedernutzbarmachung bergbaulich in Anspruch genommener Bodenflächen vom 15. Juni 2001)

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