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natürliches Grundwasserdargebot

diejenige Grundwasserrate, die im langjährigen Mittel aus Niederschlag sowie Uferfiltrat neu gebildet wird (natürliches Grundwasserdargebot). Es kann künstlich (durch Wiesenwässerung, Staustufen, entnahmebedingte Steigerung des Uferfiltratanteils) erhöht werden. Bei Entnahmeraten, die größer als das Grundwasserdargebot sind, wird der Grundwasservorrat abgebaut. Das natürliche und evtl. künstlich angereicherte Grundwasserdargebot stellt somit die größtmögliche, aus dem Grundwassersystem langfristig entnehmbare Grundwasserrate dar

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