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Grundwasserergiebigkeit

(technische Grundwasserergiebigkeit): Volumen an Grundwasser, das in einer Zeiteinheit durch eine Wasserfassung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand auf Dauer gewinnbar ist. Die technische Ergiebigkeit der hydrogeologischen Einheiten kann anhand der mittleren Transmissivitäten qualitativ bewertet werden. Dabei wird sie auf eine Absenkung von 10 m normiert. Sie berücksichtigt nicht die tatsächliche Aquifermächtigkeit, Brunneneffekte sowie Unterschiede in der faziellen Ausbildung der hydrogeologischen Einheiten

(natürliche Grundwasserergiebigkeit): langfristige Ergiebigkeit, die dem Grundwasserdargebot im Einzugsgebiet der Fassung entspricht

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